In Assistenzhund, Hund im Recht, Mensch-Hund-Beziehung, Tibetterrier, Welpen

– Unter dem Tag „Janosch wird Assistenzhund“ könnt ihr verfolgen, wie ich den Tibetterrierwelpen Janosch auf seinem Weg zum Assistenzhund für eine erwachsene Autistin begleite. Janoschs Besitzerin und ich finden, dass es zu wenig realistische Beschreibungen dieser aufwändigen Ausbildung gibt. Deshalb haben wir uns entschieden, euch daran teilhaben zu lassen. Bitte bedenkt aber, dass es unnötig ist, herabwürdigende oder beleidigende Kommentare auf Facebook zu hinterlassen, sonst wird diese Serie ein frühzeitiges Ende finden. –

Blindenführhund, Service-Hund, Therapiehund, Besuchshund, Schulhund, Assistenzhund, Signalhund, Diabetikerwarnhund („Hypo-Hund“): was genau besagt das alles eigentlich?

Assistenzhunde, Signalhunde, Blindenführhunde, Servicehunde

Es gibt Hunde, die bei ihrem Assistenznehmer leben, z.B. Blindenführhunde, alle Arten von Anzeige-Hunden und Hunde, die einen Menschen mit Behinderung im täglichen Leben unterstützen.“Servicehunde“, auch „Behindertenbegleithunde“ genannt, leben bei Menschen mit körperlichen Beeinträchtigungen. Oft findet die Ausbildung und Vermittlung über Vereine statt, wie „Hunde für Handicaps“oder  VITA- Assistenzhunde, die vor allem an Kinder im Rollstuhl vermitteln.

Signalhunde unterstützen Gehörlose, z.B. durch Anzeigen der Türklingel, des Telefonläutens, Warnen vor Gefahrensituationen. Auch „Anzeigehunde“ wohnen beim Assistenznehmer: Sie warnen z.B. vor Unterzuckerung, epileptischen Anfällen usw., und werden oft auch als Signalhunde bezeichnet.

Manche Menschen und Vereine meinen, man sollte als „Assistenzhund“ nur diese drei Gruppen bezeichnen: Blindenführhunde, Signalhunde und Servicehunde für körperlich behinderte Menschen.

Aber es gibt eben auch immer mehr Hunde, die Menschen mit psychischer Diagnose unterstützen. Das sind z.B. „Autismushunde“, „PTBS-Hunde“ usw. Der „Arbeitskreis Assistenzhunde“ fasst diese Hunde unter die „Signalhunde“:

Signalhunde sollen einerseits dazu beitragen, die akustischen Wahrnehmungsbeeinträchtigungen gehörloser Personen und von Menschen mit schwerer Hörbehinderung auszugleichen. Andererseits gibt es auch noch Signalhunde, die Menschen mit chronischen Erkrankungen oder psycho-sozialen Behinderungen in damit verbundenen gefährdenden Zuständen unterstützen und Veränderungen des Stoffwechsels oder des emotionalen Zustandes, sowie der Körperhaltung, die auf eine bevorstehende gesundheitsgefährdende Situation hindeuten, frühzeitig wahrnehmen und anzeigen/signalisieren. Es handelt sich dabei insbesondere um Hunde, die speziell für Menschen mit Diabetes, Epilepsie, sowie psycho-sozialen Behinderungen (z.B. PTBS, Depressionen, Autismus) eingesetzt werden.

(Quelle: https://www.ak-assistenzhunde.de/aktuelles-news/)

Warum überhaupt dieser Streit um Begriffe?

In Deutschland gibt es eine lange Tradition von Blindenführhunde. Die werden (unter bestimmten Umständen) von den Krankenkassen bezahlt, und haben eine Reihe Sonderrechte, zum Beispiel dürfen sie mit in Geschäfte, zu Ärzten, ins Flugzeug. Das ist richtig und wichtig, weil Blinde eine Reihe Schwierigkeiten im Alltag haben, zu deren Bewältigung die Hunde beitragen. Der grundlegende Gedanke ist: Diskriminierung (zum Beispiel Behinderter) ist verboten, und „Teilhabe“ soll gefördert werden. Das ist in mehreren Gesetzen auf europäischer und bundesdeutscher Ebene festgeschrieben, und auch auf Ebene der Länder und Gemeinden. Nun ist es aber ja so, dass auch Behinderungen untereinander nicht bevorzugt oder benachteiligt werden dürfen. Deshalb wird heute oft gefordert, dass die Sonderrechte, die für Blindenführhunde gelten, auch für Hunde gelten sollten, die Menschen mit anderen Behinderungen unterstützen. Hierzu gibt es ein paar Urteile, aber derzeit keine Rechtssicherheit. Damit am Ende aber nicht Hinz und Kunz ihren Hund mit ins Flugzeug nehmen, weil es ihnen manchmal nicht so gut geht, müsste es einheitliche Bezeichnungen geben, Voraussetzungen auf Seiten des Menschen, einheitliche (?) Qualitätsstandards für die Hunde und ihre Ausbildung.

Mehr dazu könnt ihr z.B. auf den folgenden Seiten nachlesen:

Therapie(-begleit-)hunde, Schulhunde, Besuchshunde

Hunde, die einem Menschen mit therapeutischem, sozialen oder pädagogischem Beruf gehören und diesen zur Arbeit begleiten sind „Therapiebegleithunde“ (manchmal auch nur „Therapiehunde“) und Schulhunde (manchmal auch „Päd-Dogs“ genannt). Therapiebegleithunde leben beim Therapeut und unterstützen ihn z.B. bei Psychotherapie, Ergotherapie, Sprachtherapie, Physiotherapie. Ein Ansprechpartner ist hier z.B. das MITT.

Besuchshunde besuchen mit ihren ehrenamtlichen Besitzern zum Beispiel Kindertagesstätten oder Seniorenheime. Das ist über die großen Hilfsorganisationen organisiert (ASBDRKMalteserJohanniter) oder kleinere Vereine (z.B. https://www.4-pfoten-fuer-sie.defür Menschen mit Demenz im Raum Köln) Manchmal werden diese Hunde auch Therapiehunde genannt, das ist aber verwirrend, da sie nicht im engeren Sinne therapeutisch tätig sind, sondern einfach durch ihr Hund-Sein Menschen das Leben verschönern. Außerhalb ihrer Besuche leben sie ein ganz normales Hundeleben mit ihren Besitzer*innen. Schöne Berichte über ihre Einsätze findet ihr z.B. beim Thera-PON-Team.

Das gilt für alle Hunde, die Menschen helfen

Alle diese Hunde sollten natürlich gut trainiert sein und von Trainingsstand, Wesen und Charakter für ihren Einsatz geeignet. Sie müssen alle gut sozialisiert, gesund und (verhältnismäßig) sauber sein. Sie dürfen keine Aggression zeigen und nicht ängstlich oder besonders schreckhaft sein. Das Stresslevel dieser Hunde sollte genau überwacht werden. Denn obwohl sie ein „Hilfsmittel“ sind, und großes leisten, ist es Pflicht aller daran beteiligten Menschen, dafür zu sorgen, dass es den Hunden selbst gut damit geht. Das ist -leider!- nicht selbstverständlich. Im Bereich der Blindenführhunde wird überwiegend noch nicht (ausschließlich oder überwiegend) mit positiver Verstärkung gearbeitet. Und wie in so vielen Bereichen der Hundeausbildung ist es auch in der „Assistenzhundszene“ so, dass zwei Hundetrainer sich nur auf eins einigen können: dass der dritte Unrecht hat.